Messsystemanalyse
Die MSA belegt ob die gemessenen Merkmalswerte die Realität in ausreichend sicherem Maße wiedergeben. Hierzu wird überprüft inwieweit das Messsystem „fähig“ ist. Der Nachweis für die Fähigkeit eines Messsystems kann mit verschiedenen Methoden erbracht werden.Vor der Analyse des Messsytems, ist zu überprüfen, ob die Auflösung des Messgerätes für die Analyse des entsprechenden Falles ausreichend ist. Das Messmittel muss eine Auflösung von RE ≤ 5% der Toleranz des Merkmals haben. Das MSA Verfahren 1 wird in der Regel zur Beurteilung von einem neuen oder geänderten Messsystem durchgeführt. Dies geschieht bevor diese zur Messung von Merkmalswerten eingesetzt wird. Anhand des Fähigkeitskennwertes des Messmittels kann die Eignung des Gerätes für den Anwendungsfall festgestellt werden. Das MSA Verfahren 2 findet zur Beurteilung von neuen und vorhandenen Messsystemen vor der Annahmeprüfung am endgültigen Aufstellungsort statt. Dieses Verfahren wird auch im Rahmen von routinemäßigen Audits oder zu Zwischenprüfungen eingesetzt. Die Beurteilung des Messsystems erfolgt dabei unter möglichst realen Bedingungen. Voraussetzung ist somit, die Untersuchung wird:
- am Einsatzort
- mit original Messobjekten
- den Prüfern vor Ort
durchgeführt.
M
MaßnahmenanalyseMaster
Basis FMEA
Master FMEA
Basis FMEA
MDD-Richtlinie
MDR
Medizinprodukteverordnung
MDR
MDR-Richtlinie
MDR-Richtlinie
Measurement System Analysis
Messsystemanalyse
Mechatronik
Mechatronik FMEA
Medical Device Regulation
Medizinprodukteverordnung
Medical Device Regulation
MDR-Richtlinie
Medizinprodukt
Medizinproduktegesetz
Medizinprodukteverordnung
MDR-Richtlinie
Medizinprodukteverordnung
Merkmal
Messmittel-Fähigkeitsanalyse
Messsystemanalyse
Messsystemanalyse
Moderator
FMEA-Moderator
Monitoring and System Response
FMEA-MSR
Monitoring and System Response
FMEA-MSR
M
MPGMedizinproduktegesetz
MSA
Messsystemanalyse
MSR
FMEA-MSR
MSR
Mechatronik FMEA
MSR
FMEA-MSR
N
Null-Fehler-ProgrammNutzungsdauer
Betriebsdauer